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Zur Erinnerung:
Aal-Fangverbot in der Schweiz ab 1. Januar 2021
Der Aal (Anguilla anguilla) ist durch das nationale Fischereirecht ab 1.1.2021 strenger geschützt. Er wird neu im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) als «vom Aussterben bedroht» aufgeführt. Damit darf er in der Schweiz nicht mehr gefangen werden.
Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden. Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften sind unter Umständen in internationalen Grenzgewässern möglich.
Im Anhang 1 der VBGF wird der Gefährdungsstatuts aller einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse aufgeführt. Bei 10 Fischarten musste der Gefährdungsgrad per 1.1.2021 erhöht werden, so zum Beispiel auch bei der Äsche (neu: 2, stark gefährdet).
Gefährdungsstatuts: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, 5 = nicht gefährdet